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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einem Fahrtechniktraining oder geführten Tour von Orange.Duck.Biking erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er die nachfolgenden Teilnahmehinweise, gelesen hat und damit einverstanden ist.

Begriffsbestimmungen
  1. Die Bikeschule Orange.Duck.Biking (im Folgenden nur noch Bikeschule) ist Veranstalter von Mountainbike-Fahrtechniktrainings sowie geführten Rad- & Mountainbiketouren.
  2. Mountainbiketouren und Mountainbiketrainings werden im Weiteren einfach MTB-Veranstaltungen genannt.
  3. Der individuelle Leiter dieser MTB-Veranstaltungen wird im Weiteren als Guide, Trainer oder Instruktor bezeichnet.
  4. Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden schließen diese, soweit anwendbar, die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.
Absage oder Abbruch
  1. Das Programm kann Inhaltlich von der Ankündigung abweichen. Die Bikeschule ist berechtigt, Guides durch andere zu ersetzen und andere notwendige Veränderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
  2. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung an einer MTB-Veranstaltung.
    Die Bikeschule, ihre Mitarbeiter und/oder der Guide sind jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die MTB-Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei unzureichender Teilnehmerzahl oder wegen Verhinderung eines Guides.
    Es besteht jederzeit die Möglichkeit die Veranstaltung abzubrechen (Gefahr für Teilnehmer, Unwetter,…) sowie Teilnehmer von der Teilnahme an MTB-Veranstaltung auszuschließen, insbesondere bei grobem Fehlverhalten oder Nichtbefolgung von Anweisungen.
  3. Besondere Bestimmungen in Zusammenhang mit höherer Gewalt (z.B. Corona):
    Wenn die MTB-Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bzw. gesetzlichen Maßnahmen, die ein Abhalten der MTB-Veranstaltung in der geplanten Form verunmöglichen, nicht stattfinden kann, ist die Bikeschule berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben und/oder in digitaler Form abzuhalten (einseitige Leistungsänderung). Bereits gebuchte Plätze behalten ihre Gültigkeit.
    Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen. Dem Teilnehmer werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
Stornierung
  1. Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Nimmt der Teilnehmer ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstige Ersatzleistung.
  2. Bei einem Rücktritt bis zu 4 Tage vor Beginn fallen keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 1-3 Tage vor Beginn 50% und danach 75% vom ursprünglich vereinbarten Preis.
  3. Der Antrag auf Storno kann nur schriftlich erfolgen. Es zählt der Tag des Einlangens (Post, E-Mail) bei der Bikeschule. Ein Antrag auf Storno ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter (Bikeschule) diesem schriftlich oder mündlich zustimmt.
  4. Ersatzteilnehmer können jederzeit kostenfrei genannt werden und bedürfen keiner Zustimmung der Bikeschule.
Teilnahmevoraussetzung
  1. Orange.Duck.Biking und/oder der Guide sind berechtigt, die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten, Kondition oder Gesundheit) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer MTB-Veranstaltung hingewiesen. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der MTB-Veranstaltung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese Bedingungen erfüllt. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
  2. Voraussetzung für die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Das Mountainbike ist vor der Teilnahme durch einen Fachbetrieb auf dessen Fahrsicherheit zu überprüfen. Bei Mehrtagestouren ist der Teilnehmer vor jeder Ausfahrt verpflichtet einen Bikecheck durchzuführen. Bei Auffälligkeiten sind diese umgehend dem Guide zu melden. Es ist nicht Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die MTB-Veranstaltung aufgrund einer Panne nicht zu Ende gebracht werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
  3. Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung sowie eine angemessene Schutzausrüstung (z. B. Helm, Handschuhe, Protektoren). Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der gesamten MTB-Veranstaltung, sofern das Mountainbike im Einsatz ist, einen Fahrradhelm und Fahrradhandschuhe zu tragen. Der Helm muss den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
  4. Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Gesundheitszustand die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung problemlos erlaubt.
Gefahrtragung
  1. Dem Teilnehmer an einer MTB-Veranstaltung von Orange.Duck.Biking ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes, sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen und insbesondere im Rahmen eines Fahrtechniktrainings besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
  2. Die Teilnahme an einer MTB-Veranstaltung erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
Verhalten der Teilnehmer
  1. Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden und auf diese Rücksicht zu nehmen.
  2. Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, die im Rahmen der MTB-Veranstaltung gestellten und aufeinander aufbauenden praktischen Übungsaufgaben zu absolvieren und auf Aufforderung des Guides zur Erlangung größtmöglicher Sicherheit zu wiederholen. Den Anweisungen des Guides zur Durchführung einzelner Übungen, insbesondere seinen Sicherheitshinweisen, ist jederzeit zu folgen.
  3. Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die LINES „Fair Play Regeln“ einzuhalten; die LINES „Fair Play Regeln können unter www.lines-mag.at nachgelesen werden. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass die Abhaltung von MTB-Veranstaltungen teilweise auch auf nicht für die Befahrung freigegeben Straßen und Wegen durchgeführt wird.
  4. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass MTB-Veranstaltungen mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für das Fahrtechniktraining oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen.
Verwendung von Fotos

Die Teilnehmer sind ausdrücklich damit einverstanden, dass Fotos von teilnehmenden Personen, welche im Zuge der Veranstaltung von Orange.Duck.Biking gemacht werden für Werbezwecke in Printmedien oder Web ohne weitere Zustimmung verwendet werden dürfen. Die aktuell gültigen Datenschutzbestimmungen können jederzeit online unter www.orangeduck.bike/datenschutz eingesehen werden.

Haftung Orange.Duck.Biking

Soweit die Bikeschule Orange.Duck.Biking für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Bikeschule Orange.Duck.Biking unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Bikeschule Orange.Duck.Biking unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der Bikeschule Orange.Duck.Biking ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Bikeschule Orange.Duck.Biking ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Namen und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich an die Bikeschule Orange.Duck.Biking zu melden. Diese Meldung hat schriftlich, per Brief oder E-Mail, zu erfolgen.